Bleiben Sie auch in einer schnelllebigen Zeit immer am neuesten Stand.

unsere Kanzlei
AKTUELLES

Sub-Navigation Aktuelles

  • Sicherheitsfachkräfte können sich auf Dienstgeberhaftungsprivileg berufen

    Bei Arbeitsunfällen erhält der Dienstnehmer im Regelfall eine Leistung der Sozialversicherung. Im Gegenzug sieht § 333 ASVG eine markante Einschränkung der Schadenersatzansprüche des Dienstnehmers gegen seinen Arbeitgeber und so genannte Aufseher im Betrieb auf vorsätzliches Verhalten vor.

    Unklar war bisher, ob auch die gemäß § 73 Abs. 1 ASchG vom Dienstgeber zu bestellenden Sicherheitsfachkräfte als „Aufseher im Betrieb“ gemäß § 333 ASVG zu qualifizieren sind. In der Entscheidung 2 Ob 174/11v hat der OGH dies bejaht: Auch wenn im Gesetz nicht formell eine Weisungsbefugnis der Sicherheitsfachkräfte gegenüber den Arbeitnehmern normiert ist, so haben diese doch nach § 76 Abs. 1 ASchG die Aufgabe, Arbeitnehmer, Sicherheitsvertrauenspersonen u.a. auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit zu beraten. Diese Beratung hätte keinen Sinn, wenn sie für die Arbeitnehmer völlig unverbindlich wäre, weil dann ihr Zweck, nämlich die Gewährleistung der Arbeitssicherheit, nicht erreicht werden könnte. Der „Beratung“ durch die Sicherheitsfachkraft kommt daher de facto der Charakter einer Weisung zu.

    Die vom Arbeitgeber gemäß § 73 ASchG bestellten – betriebseigenen die externen – Sicherheitsfachkräfte können sich daher auf das Dienstgeberhaftungsprivileg gemäß § 333 ASVG berufen.


    download als pdf

 

Die Inhalte dieser Webseite und solcher, die Sie über allfällige Links erreichen können, dienen nur der allgemeinen Information. Sie ersetzen keinesfalls die Beratung durch eine Rechtsanwaltskanzlei. Die Inhalte sollen Ihnen nur eine grundsätzliche Hilfestellung und Erstinformation bieten. Die Inanspruchnahme konkreter rechtlicher Beratung in der individuellen Problemstellung ist unabdingbar.

Die EMBERGER Rechtsanwälte GmbH & Co. KG schließt jegliche Haftung für die Inhalte dieser Webseite aus. Dies gilt weiters für die Webseiten anderer, die Sie über allfällige Links dieser Webseite erreichen können oder für andere Webseiten von denen Links zu unserer Webseite verweisen. Auf die Inhalte dieser haben wir keine wie immer geartete Einflussmöglichkeit. Wir müssen es dem jeweiligen Nutzer überlassen, die ihm gebotenen Informationen selbständig zu überprüfen und zu hinterfragen.